Familienbuch

Familienbuch
Fa|mi|li|en|buch 〈n. 12uBuch mit der aufgezeichneten Geschichte einer Familie

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Fa|mi|li|en|buch, das:
auf dem Standesamt nach der Eheschließung angelegtes Buch (2), das die Personalien der Ehegatten u. ihrer Eltern enthält u. in das die Eheschließung sowie spätere Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Tod, Scheidung, Geburt eines Kindes) eingetragen werden.

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Famili|enbuch,
 
1) Personenstandsbuch, das nach Eheschließung kraft Gesetzes (§ 12 ff. Personenstandsgesetz) vom Standesbeamten oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag (§ 15 a) angelegt wird. Es enthält Angaben zur Person der Ehegatten und deren Eltern und ist vom Standesbeamten im Wohnsitzbezirk der Ehegatten fortzuführen, soweit Änderungen in deren persönlichen Verhältnissen (z. B. Tod eines Ehegatten, Scheidung, Namensänderung, Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes) einzutragen sind. Bestimmte Angaben im Familienbuch haben Beweiskraft. Dritte können nur bei rechtlichem Interesse Einsicht nehmen. Vom Familienbuch zu unterscheiden ist das Familienstammbuch. - Familienbuch entstanden in Deutschland im Zusammenhang mit der Schaffung der Personenstandsregister (1876) und sind seitdem - in Ablösung der Kirchenbücher - bedeutende genealogische Quellen. (Personenstand)
 
 2) Famili|enchronik, ein privates Buch, in dem die für die Familie und die Ahnen wichtigen Ereignisse, wie Geburten, Eheschließungen, Todesfälle, eingetragen sind sowie wichtige Urkunden und Familienfotos mit verbindenden Texten gesammelt werden; Ziel und Ergebnis langjähriger genealogischer Forschung.

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Fa|mi|li|en|buch, das: auf dem Standesamt nach der Eheschließung angelegtes ↑Buch (2), das die Personalien der Ehegatten u. ihrer Eltern enthält u. in das die Eheschließung sowie spätere Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Tod, Scheidung, Geburt eines Kindes) eingetragen werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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